Wenn Ihre Arbeitskraft durch Krankheit oder Behinderung stark eingeschränkt ist, können Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Doch häufig wird diese nicht ohne Weiteres gewährt.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Rechtsanwalt Arne Michaelis hat Erfahrung aus über 300 Verfahren zur Erwerbsminderungsrente, die er als Rechtsberater des Sozialverbands VdK geführt hat.
Sie möchten sich selbst helfen? Nutzen Sie gerne unser kostenfreies Muster für den Widerspruch gegen den Rentenbescheid.
Sofern Sie Fragen haben, melden Sie sich noch heute für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Bei den Verfahren zur Erwerbsminderungsrente laufen Fristen, die eingehalten werden sollten.
Inhaltsangabe
- Was ist die Erwerbsminderungsrente?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente vorliegen?
- Wege in die Erwerbsminderungsrente?
- Rehabilitationsbehandlung
- Ablehnung des Antrags - Und nun?
- Was leistet ein Rechtsanwalt im Verfahren zur Erwerbsminderungsrente für mich?
- Rechtschutzversicherung im Erwerbsminderungsverfahren
- Hat man beim Vdk eine Rechtschutzversicherung?
- Muster Widerspruch bei Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
- FAQ - Widerspruch Rentenbescheid - Erwerbsminderungsrente richtig beantragen
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Sie aufgrund Ihrer Gesundheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrente:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können.
Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente vorliegen?
Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen gem. § 43 SGB VI folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Medizinische Einschränkung: Ein medizinischer Umstand muss dazu führen, dass Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
- Beitragszeit von 5 Jahren: Sie müssen mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- 36 Monate Pflichtbeiträge: In den letzten 5 Jahren müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben.
Wege in die Erwerbsminderungsrente?
Es gibt verschieden Wege in die Erwerbsminderungsrente. Häufig haben Sie es selbst in der Hand, wann Sie einen Antrag stellen. Der Antragszeitpunkt sollte aber gut gewählt sein, da Sie je nach Status (Bezug von Krankengeld, Bezug von Arbeitslosengeld, Gdb 50) durch einen Antrag zu einem ungünstigen Zeitpunkt viel Geld verlieren können. Lassen Sie sich zur Sicherheit vorab beraten!
Sie stellen selbst einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
Einen Rentenantrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie sich an sogenannte Versichertenälteste wenden, die Sie dabei unterstützen können. Bei konkreten Fragen hilft ein Rechtsanwalt.
Die Krankenkasse fordert Sie dazu auf, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?
Wenn Sie langfristig erkrankt sind und Krankengeld beziehen, dann kann auch die Krankenkasse Sie dazu auffordern, einen Antrag auf eine Rehabilitationsbehandlung bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Dieser Forderung müssen Sie in der Regel nachkommen, um die Einstellung des Krankengeldes zu vermeiden. Der Antrag auf eine Reha Behandlung kann, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente vorliegen, von der Deutschen Rentenversicherung als Rentenantrag gewertet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit fordert Sie dazu auf, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?
Wenn Sie ausgesteuert sind und Arbeitslosengeld I beziehen, dann prüft die Bundesagentur für Arbeit oftmals, ob Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch einsetzbar sind. Dazu wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt. Wenn die Bundesagentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass Sie zu krank sind um zu arbeiten, wird diese Sie auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Rehabilitationsbehandlung
Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung zunächst prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Behandlung wiederhergestellt werden kann. Dies gilt aber nicht in jedem Fall und es werden erfahrungsgemäß viele Rentenanträge auch ohne vorherige Reha-Behandlung bewilligt.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet unter dem folgenden Link eine Übersicht über die Rehakliniken in Deutschland: https://www.drv-reha.de/kliniken
Wichtig zu wissen ist, nicht alle Rehakliniken sind für die Behandlung aller Erkrankungen und für alle Patienten ausgelegt. Sie sollten, wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihnen eine Rehaklinik vorschlägt, unbedingt dort anrufen und nachfragen, ob die Klinik Ihnen auch gut weiterhelfen kann. Eine Rehabilitation ist eine Chance, die Sie nutzen sollten.
Ablehnung des Antrags - Und nun?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft nach Ihrem Antrag, ob Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch in der Lage sind, eine Tätigkeit auszuüben.
Dabei stellt die Deutschen Rentenversicherung nicht auf Ihre bisher ausgeübte Tätigkeit ab.
Es wird nur geprüft, ob Sie überhaupt noch eine (denkbar leichte) Tätigkeit ausüben können.
Tatsächlich ist es oft so, dass Antragssteller auf keinen Fall in ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zurückkehren können, leichtere Tätigkeiten aber noch ausüben können. Dann wird die Erwerbsminderungsrente zu Recht abgelehnt.
Beispiel: Wer bisher eine sehr stressige Führungsposition ausgeübt hat und den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, kann eventuell nach einer Gesundung wieder Tätigkeiten ohne Führungsverantwortung übernehmen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren können Sie selbst führen.
Sie sollten aber auch im Widerspruchsverfahren schon auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen, da Sie mit Ihrer Argumentation im Widerspruch den Weg in die Erwerbsminderungsrente auch erschweren können.
Erfahrungsgemäß wird erst nach einem Widerspruch oder einer Klage die Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Warum sollte ich einen Fachanwalt für Medizinrecht beauftragen?
Bei der Entscheidung, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, stehen medizinische Aspekte im Vordergrund. In vielen Verfahren holt die DRV ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, um zu bewerten, ob eine Arbeitsfähigkeit noch gegeben ist oder nicht. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann ein solches Gutachten bewerten und notfalls angreifen, sollte es nicht Ihren tatsächlichen Gesundheitszustand widerspiegeln.
Fallbericht: Erfolgreiche Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente
Was leistet ein Rechtsanwalt im Verfahren zur Erwerbsminderungsrente für mich?
Ein Rechtsanwalt argumentiert nicht nur und fasst den für die Bewertung Ihres Falles wesentlichen Sachverhalt zusammen, sondern er überwacht auch Fristen und berät Sie über das richtige Vorgehen.
Ein guter Rechtsanwalt sollte medizinisch geschult sein, da es sich bei der Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird oder nicht, vor allem um eine medizinische Entscheidung handelt.
Ein Rechtsanwalt liest und bewertet die Gutachten, die im Verfahren eingeholt werden und kann Ungenauigkeiten und Widersprüche aufdecken.
Rechtschutzversicherung im Erwerbsminderungsverfahren
Es gibt einige Versicherungsverträge, in denen die Kosten für das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren nicht abgedeckt sind. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Vertrag die Kosten abdeckt, fragen Sie einfach bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach oder lassen Sie Ihren Rechtsanwalt fragen.
Die Kosten für das sozialgerichtliche Klageverfahren werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. Selbst wenn die Kosten für das Widerspruchsverfahren nicht übernommen werden, kann sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes lohnen.
Hat man beim Vdk eine Rechtschutzversicherung?
Der VdK ist ein Sozialverband, bei dem Mitglieder bei Zahlung einer monatlichen Gebühr Anspruch auf eine Rechtsberatung im sozialrechtlichen Bereich haben. Der VdK berät also auch zur Erwerbsminderungsrente. Gegen eine geringe Gebühr führt der Vdk auch Widerspruchsverfahren oder Klagen. Der VdK rechnet nicht mit Rechtschutzversicherungen ab.
Verfügt man also über eine Rechtschutzversicherung, die die Kosten für das Widerspruchsverfahren und Klageverfahren übernimmt, ist der Rechtsanwalt immer die günstigere Wahl.
Auch ohne Rechtschutzversicherung ist ein Rechtsanwalt immer eine gute Wahl. Rechnet man die Gebühren des Vdk für die Verfahrensführung und die monatlichen Gebühren zusammen, ist die Vertretung durch den VdK oftmals teurer als durch einen Rechtsanwalt, dazu kommt eine mitunter schlechte Erreichbarkeit und Massenabfertigung.
Muster Widerspruch bei Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
Nicht alle Mandanten möchten sich im Widerspruchsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Obwohl ich empfehle, diese Möglichkeit zu nutzen – insbesondere im Hinblick auf den potenziellen Gewinn, der die Anwaltskosten oft rechtfertigt – unterstütze ich Sie gerne auch dabei, wenn Sie Ihre Rechte selbst in die Hand nehmen möchten.
Hier finden Sie ein Widerspruchsformular mit hilfreichen Erklärungen und Tipps, das Sie als Vorlage verwenden können. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieses Formulars ohne jegliche Garantie für eine erfolgreiche Durchsetzung erfolgt. Die Nutzung erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Ansprüche gegenüber Rechtsanwalt Arne Michaelis.
FAQ - Widerspruch Rentenbescheid - Erwerbsminderungsrente richtig beantragen
Wie lange braucht die Deutsche Rentenversicherung, um meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu bearbeiten?
Die Bearbeitungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung schwanken erfahrungsgemäß extrem. Einige Bescheide ergehen schon nach wenigen Wochen. In extremen Verfahren warten Antragssteller bis zu 2 Jahre, bis die Deutsche Rentenversicherung entscheidet. Das Verfahren kann über eine sogenannte Untätigkeitsklage beschleunigt werden. Tipp: Einen Rechtsanwalt einbeziehen!
Ich möchte in eine Rehaklinik an der See - Habe ich einen Anspruch?
Viele Menschen wünschen sich eine Rehabilitation an der Nordsee oder an der Ostsee. Diese Kliniken haben oft lange Wartezeiten und es gibt auch an anderen Orten in Deutschland gute Luftqualität für eine Rehabilitation bei Lungenerkrankungen. Oftmals lohnt es sich daher nicht, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung darauf zu beharren, eine Klinik an der See zugewiesen zu bekommen.
Warum werden so viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt?
Die Mehrheit der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung nicht erfüllt sind. Der Antragsteller kann nicht ausreichend belegen, dass er aus medizinischen Gründen weniger als 3 Stunden täglich für die volle Rente oder zwischen 3 und 6 Stunden für die teilweise Erwerbsminderungsrente arbeitsfähig ist.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, was kostet mich ein Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren?
Die Kosten bei einem Fachanwalt sollten im Widerspruchsverfahren zwischen 550€ und 750 € liegen. Gemessen an den Vorteilen, die erreicht werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, handelt es sich um einen sehr kleinen Betrag. Es lohnt sich also, dieses Geld zu investieren. Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich, übernimmt die Deutschen Rentenversicherung die Anwaltskosten zumindest anteilig.
Wer zahlt den Anwalt im Sozialrecht?
Wer im Sozialrecht einen Rechtsanwalt beauftragt, der muss die Kosten zunächst selbst tragen. Wird ein Widerspruchsverfahren oder ein Gerichtsverfahren erfolgreich geführt – also gewonnen, dann übernimmt die Behörde (Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, etc.) die Kosten für das Verfahren – zumindest teilweise.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese (je nach Tarif und Vertrag) oftmals die Kosten für das Klageverfahren. Besonders umfangreiche Versicherungen übernehmen auch die Kosten für das Widerspruchsverfahren.