Im Oktober 2024 wandte sich eine Mandantin an die Kanzlei, nachdem sie bereits eine Fachanwältin für Sozialrecht mit der Vertretung in einem Verfahren zur Erwerbsminderungsrente beauftragt hatte.
In dem Verfahren war bereits ein Gutachten von einem Arzt erstellt worden, den die Deutsche Rentenversicherung beauftragt hatte.
Dieses Gutachten war entscheidend für die Bewertung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente. Allerdings stellte sich heraus, dass das Gutachten medizinisch falsch war.
Es hätte relativ einfach sein können, die Rentenversicherung auf diesen offensichtlichen Fehler hinzuweisen und darzulegen, dass die Mandantin aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht mehr gerecht werden konnte.
Stattdessen konzentrierte sich die Fachanwältin auf formelle Fehler des Gutachtens und fertigte einen Schriftsatz von sechs Seiten an, in dem sie formale Mängel des Gutachtens darlegte.
Diese beeindruckende Leistung führte jedoch dazu, dass die medizinisch entscheidenden Punkte, die für den Erfolg des Widerspruchsverfahrens von Bedeutung gewesen wären, keine Erwähnung fanden. Das Widerspruchsverfahren blieb dann auch erfolglos.
Fehler:
- Fokus auf formale Fehler: Statt den inhaltlichen, medizinisch relevanten Aspekt des Gutachtens anzugreifen, konzentrierte sich die Fachanwältin auf formelle Fehler.
- Wesentliche Punkte ausgelassen: Die tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen der Mandantin wurden nicht ausreichend dargestellt, obwohl dies für das Verfahren von zentraler Bedeutung war.
Nachdem die Mandantin die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael beauftragt hatte konnte sie kurzfristig über die wesentlichen Punkte ihres Verfahrens informiert werden. Es wurde ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht eingeleitet, um die Erfolgsaussichten der Mandantin erneut zu prüfen und den Fall korrekt zu bewerten.