Portrait von Rechtsanwalt Arne Michaelis

Ihr Rechtsanwalt in Zeven und dem Elbe-Weser-Dreieck

Ich übernehme für Sie

Rechtsberatung mit höchstem Anspruch bei Fragen zum Medizin-, Versicherungs- und Arbeitsrecht.

Von mir bekommen Sie

  • Einziger Fachanwalt für Medizinrecht im Elbe-Weser-Dreieck
  • Mehr als 1.000 erfolgreich betreute Verfahren
  • Spezialisiert auf ausgewählte Rechtsgebiete für höchste Expertise
  • Bundesweit tätig – persönlich für Sie in Norddeutschland vor Ort

Rechtsgebiete und Tätigkeiten

  • 01

     

  • 02
    • Kündigungsschutzklagen: Beratung zu Fristen und Optionen bei Kündigungen.
    • Aufhebungsverträge: Unterstützung zur Vermeidung steuerlicher Nachteile und Problemen mit der Agentur für Arbeit.
    • Lohnklagen: Durchsetzung von Ansprüchen bei ausstehender Lohnzahlung, auch vor Gericht.

     

  • 03
    • Krankentagegeldversicherung: Rechtliche Unterstützung bei Verweigerung des Krankentagegelds
    • Reiseversicherung: Beratung beim Reiserücktritt aus medizinischen Gründen
    • Unfallversicherung: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen

     

  • 04
    • Beratung zu wirtschaftlich sinnvollen Optionen bei langfristigen Erkrankungen.
    • Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Erwerbsminderungsrente.

     

  • 05
    • Unterstützung bei fehlerhaften Bescheiden von Behörden.
    • Vertretung bei Widersprüchen und Klagen.

     

  • 06
    • Kündigung von Mietverhältnissen: Beratung und rechtliche Unterstützung.
    • Kautionsrückforderung: Durchsetzung von Ansprüchen.
    • Bauliche Mängel: Unterstützung bei Problemen mit der Wohnqualität.
    • Gewerbemietverträge: Erstellung und Prüfung individueller Verträge.

     

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So unterstütze ich Sie ganz konkret

Ich setze mich zu 100 % für Patienten und Versicherte ein. In jedem Fall und deutschlandweit vertrete ich Sie persönlich vor Gericht.

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Gemeinsam prüfen wir, ob anwaltliche Hilfe notwendig ist. Ich informiere Sie im Vorfeld transparent über alle anfallenden Kosten.

2. Fristwahrende Tätigkeiten

In einigen Verfahren ist es notwendig Fristen einzuhalten. Ich informiere Sie über bestehende Fristen und überwache diese, sobald Sie mich beauftragen.

3. Dokumentenauswertung

Sie übersenden mir Ihre Unterlagen oder ich fordere diese direkt bei der Versicherung an. Falls erforderlich, beschaffe ich vollständige Verwaltungsakten, um einen umfassenden Überblick zu erhalten.

4. Erfolgsaussichten

Nach Sichtung aller relevanten Unterlagen besprechen wir abschließend die Erfolgsaussichten für Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

5. Ärztliche Stellungnahmen

Wenn notwendig, holen wir ärztliche Stellungnahmen ein, um Ihr Verfahren zu stärken – vorausgesetzt, Ihre Ärzte unterstützen den Fall.

6. Klageerhebung

Sofern notwendig, erhebe ich unmittelbar Klage, um Ihre Rechte schnellstmöglich durchzusetzen.

7. Gerichtsverhandlung

Ich vertrete alle meine Mandanten persönlich vor allen deutschen Gerichten.

8. Nachbetreuung

Auch nach Abschluss des Verfahrens stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

  • 01

    Die Kosten für die anwaltliche Vertretung können je nach Verfahren variieren. Die Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung.

  • 02

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten für das geplante Verfahren abgedeckt sind. Alternativ können Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung auch unkompliziert von Ihrem Rechtsanwalt übernehmen lassen.

    Der Rechtsanwalt rechnet nach Abschluss des Verfahrens direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. Auch notwendige Gerichtskosten werden von der Rechtsschutzversicherung direkt an das Gericht überwiesen.

  • 03

    Die Erfolgsaussichten in einem Verfahren hängen von vielen Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Die individuelle Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, des spezifischen Sachverhalts und der Erfahrungen des Rechtsanwalts.

    Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte wird Ihnen ein Rechtsanwalt sagen können, ob er überwiegende Erfolgsaussichten für Ihr Verfahren sieht und deswegen empfiehlt, das Verfahren zu führen, oder ob er ein Gewinnen eines Verfahrens für unwahrscheinlich hält.

  • 04

    Die Mitteilung einer Erfolgsquote durch einen Rechtsanwalt ist in Deutschland nicht zulässig. Es kommt für die Erfolgsaussicht Ihres Verfahrens auch nicht darauf an, wie erfolgreich vergleichbare Verfahren gelaufen sind, sondern es ist immer eine individuelle Bestimmung der Erfolgsaussichten durch den Rechtsanwalt notwendig. Sie werden diesbezüglich vollumfänglich beraten.

  • 05

    Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der nicht bei Ihnen vor Ort angesiedelt ist, dann sollte dieser Rechtsanwalt dennoch die Gerichtstermine vor Ort persönlich wahrnehmen.

    Dabei fallen selbstverständlich Fahrtkosten an. Einen Teil dieser Fahrtkosten kann der Rechtsanwalt entweder bei der Gegenseite oder der Rechtsschutzversicherung geltend machen. Den darüberhinausgehenden Anteil der Fahrtkosten müssen Sie bei einer Beauftragung von Herrn Rechtsanwalt Arne Michaelis niemals selbst tragen.

  • 06

    Es gibt Mandanten, die Sorgen und Unbehagen mit einem Gerichtstermin verbinden. Wenn das Gericht ein persönliches Erscheinen anordnet, dann ist zu prüfen, ob es tatsächlich notwendig ist, dass der Mandant persönlich erscheint. In einigen Fällen kann dies vermieden werden.

    In anderen Fällen ist es wiederum für das Verfahren sehr hilfreich, wenn Mandanten persönlich bei Gericht erscheinen, auch wenn es sie herausfordert. Sie müssen niemals alleine vor Gericht erscheinen, sondern erhalten immer die persönliche Unterstützung durch Ihren Rechtsanwalt.

  • 07

    Ein Fachanwalt für Medizinrecht verfügt über besondere Kenntnisse im Hinblick auf die Bewertung von medizinischen Sachverhalten. Bei Problemen mit der Kranken- oder der Rentenversicherung stehen immer medizinische Umstände im Fokus der Entscheidung.

    Die Aufarbeitung dieser medizinischen Umstände, die Bewertung von Sachverständigen-Gutachten und die gezielte medizinische Argumentation bedürfen besonderer Fachkenntnisse. Hierfür sind Fachanwälte für Medizinrecht speziell ausgebildet und verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

    Darüber hinaus steht der Fachanwaltstitel als Beweis dafür, dass der Rechtsanwalt, dem der Titel verliehen worden ist, über Berufserfahrung und eine Vielzahl von erfolgreich abgearbeiteten Fällen verfügt. Der Fachanwaltstitel ist also ein Garant für Erfahrung und Know-how.

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Ihr Weg zu mir

Rechtsanwalt Arne Michaelis
Poststraße 10-12
27404 Zeven
Telefon: 04281 5074502
Mobil/WhatsApp: 0151 20259951

 

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