Einleitung

Im Januar 2023 wandte sich ein Mandant an unsere Kanzlei, der sowohl in der Schweiz krankenversichert war, als auch in Deutschland eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse und eine private Krankentagegeldversicherung unterhielt.

Herausforderung

Der Mandant erkrankte und erhielt problemlos Leistungen seiner Schweizer Krankenversicherung. Allerdings verweigerte die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die Zahlung mit der Begründung, der Mandant würde ausländische Entgeltersatzleistungen beziehen. Dies war jedoch nicht korrekt, da die Schweizer Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung stammten und nicht als Entgeltersatzleistungen galten. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung darf nicht davon profitieren, dass der Mandant auch in der Schweiz versichert war.

Lösung

Herr Rechtsanwalt Michaelis, verfasste ein Schreiben an die gesetzliche Krankenkasse. Darin wurde detailliert dargelegt, dass die Schweizer Leistungen nicht als Entgeltersatzleistungen zu werten sind. Nach dieser Klarstellung stimmte die deutsche gesetzliche Krankenkasse zu, die Leistungen zu erbringen.

Weiteres Problem und Klage

Herr Rechtsanwalt Michaelis, verfasste ein Schreiben an die gesetzliche Krankenkasse. Darin wurde detailliert dargelegt, dass die Schweizer Leistungen nicht als Entgeltersatzleistungen zu werten sind. Nach dieser Klarstellung stimmte die deutsche gesetzliche Krankenkasse zu, die Leistungen zu erbringen.

Gerichtlicher Erfolg

Es wurde Klage erhoben und die Versicherung erkannte die Klage sofort an, wodurch der Mandant schließlich auch diese Leistungen erhielt.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die verschiedenen Regelungen und Bedingungen der Krankenversicherungen zu kennen, insbesondere bei länderübergreifenden Sachverhalten. Dank unserer fachkundigen Beratung und rechtlichen Expertise konnte unser Mandant schließlich alle ihm zustehenden Leistungen erhalten.

Obwohl die Ablehnungsgründe einer Versicherung zunächst überzeugend klingen mögen, lohnt es sich, einen spezialisierten Fachanwalt zu beauftragen, um zu prüfen, ob die Versicherung tatsächlich im Recht ist.