Einleitung

Im Februar 2024 wandte sich ein Mandant an unsere Kanzlei, weil seine Krankentagegeldversicherung die Leistungen eingestellt hatte. Der Grund: Der Arzt des Mandanten hatte in einem Fragebogen der Versicherung angegeben, der Mandant sei berufsunfähig.

Herausforderung

Der Arzt hatte jedoch nie selbst geprüft, ob der Mandant tatsächlich berufsunfähig war. Stattdessen hatte er einfach die Angaben des Mandanten übernommen, der zu diesem Zeitpunkt so krank war, dass er sich nicht vorstellen konnte, jemals wieder in seinen Beruf einzusteigen. Die Versicherung akzeptierte die Angaben des Arztes ungeprüft und war auch durch eine Darstellung des tatsächlichen Lebenssachverhaltes außergerichtlich nicht davon zu überzeugen, die Zahlungen wieder aufzunehmen.

Positive Entwicklung

Glücklicherweise erholte sich der Mandant kurz nach den Angaben des Arztes und konnte seine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Eine tatsächliche Berufsunfähigkeit lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Aktueller Stand

Das Verfahren ist noch immer rechtshängig. Über das Ergebnis informieren wir Sie hier, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

Fazit

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine gründliche Prüfung und eine fundierte rechtliche Beratung sind, wenn Versicherungsleistungen verweigert werden. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass unsere Mandanten die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.