Das Krankengeld dient der Absicherung von Arbeitnehmern, wenn diese ihrem Job krankheitsbedingt nicht nachgehen können. Es stellt somit einen wichtigen Teil des Sozialsystems in Deutschland dar und sichert Arbeitnehmer finanziell ab. Dabei stehen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern gewisse Rechte zu, wobei auch die zugehörigen Pflichten berücksichtigt werden müssen.

Inhaltsangabe

Die Besonderheiten von Krankengeld in Deutschland

Bei dem sogenannten Krankengeld handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei haben die folgenden Personengruppen Anspruch auf die Auszahlung von Krankengeld:

  • Arbeitnehmer
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Auszubildende

Grundsätzlich gilt, dass Krankengeld erst ausgezahlt wird, wenn eine Krankschreibung durch einen Arzt erfolgt, denn dieser muss die vorliegende Arbeitsunfähigkeit bestätigen. In der Regel erhalten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen, in denen sie krankgeschrieben sind. Somit kommt es typischerweise erst ab der siebten Woche zu einer Auszahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.

Auch im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld I erfolgt eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes für 6 Wochen, bevor das Krankengeld ausgezahlt wird.

Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am regelmäßigen Einkommen des jeweiligen Arbeitnehmers und je höher dieses ausfällt, desto mehr Krankengeld wird ausgezahlt. Das Krankengeld liegt bei 70 % des Bruttoeinkommens, darf allerdings 90 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Zudem gibt es einen gesetzlichen Höchstbetrag, der sich auf 116,38 Euro pro Tag für das Jahr 2023 beläuft.

Auch Einmalzahlungen werden berücksichtigt, zu denen unter anderem das Weihnachtsgeld zählt. Dementsprechend lässt sich festhalten, dass Arbeitnehmer durch das Krankengeld im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind, aber etwas weniger Geld als bei der Ausübung ihres Berufs erhalten.

Mehr Informationen hierzu finden Interessierte im Krankengeld-Lexikon.

Rechte von Arbeitnehmern

Ein essenzielles Recht, das Arbeitnehmer kennen sollten, stellt das sogenannte Recht auf Lohnfortzahlung dar, das in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgehalten ist. Dementsprechend können Arbeitnehmer über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Krankschreibung auf die Fortzahlung ihres normalen Gehalts pochen, sodass der Arbeitgeber dieses weiterhin begleichen muss.

Nach Ablauf dieses Zeitraums können Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, wobei dieses allerdings nicht dem gesamten Lohn entspricht. Unter Umständen besteht jedoch ein Tarifvertrag, in dem eine längere Lohnfortzahlung beschlossen wurde. Dementsprechend ist es empfehlenswert, sich im ersten Schritt mit der Lohnfortzahlung auseinanderzusetzen, bevor es zum Bezug von Krankengeld kommt.  

Auch im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld I erfolgt eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes für 6 Wochen, bevor das Krankengeld ausgezahlt wird.

Zudem gibt es das Recht auf Erholung, welches erkrankten Arbeitnehmern das Recht auf angemessene Genesung zugesteht. Dementsprechend müssen Arbeitnehmer keinen Tätigkeiten nachgehen, die ihrer gesundheitlichen Erholung im Wege stehen.

Pflichten von Arbeitnehmern

Zu den Pflichten von erkrankten Arbeitnehmern zählt unter anderem die Pflicht zur Mitwirkung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer aktiv an ihrer Genesung mitwirken müssen, indem die erforderliche ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über folgende Aspekte unterrichten:

  • Beginn der Erkrankung
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Ursache der Erkrankung

Bei Bedarf muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 EFZG vorgelegt werden. Arbeitsvertragliche Pflichten greifen auch während des Krankheitszeitraums, was bedeutet, dass auch im Krankheitsfall die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt. Dementsprechend ist die Weitergabe vertraulicher Informationen weiterhin untersagt und wird diese Pflicht verletzt, kann es neben einer Abmahnung zur Kündigung kommen.

Diese Rechte haben Arbeitgeber

Arbeitgeber können von ihren Angestellten verlangen, dass diese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben. Dies gilt zumindest ab einem Krankheitszeitraum von mehr als drei Tagen, doch nach § 5 Abs. 1 EntgFG können Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankheit die Vorlage eines Nachweises über die Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Damit es zu keinen rechtlichen Streitigkeiten kommt, sollten Arbeitgeber diese Regelung in den Vertrag schreiben. Sollten Angestellte dieser Nachweispflicht nicht nachkommen, können Arbeitgeber mit einer Abmahnung drohen. Es ist außerdem möglich, die Auszahlung des Lohns zu verweigern, wobei die Zahlung nach Vorlage des Nachweises nachgeholt werden muss.

Diese Pflichten bestehen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten sich das Entgeltfortzahlungsgesetz genau ansehen, da in diesem festgehalten ist, wann im Krankheitsfall weiterhin Lohn ausgezahlt werden muss. Voraussetzung für die Lohnfortzahlung sind folgende:

  • Mitarbeiter ist seit mindestens vier Wochen im Betrieb angestellt
  • Es liegt kein Eigenverschulden vor
  • Die Krankheit ist alleiniger Auslöser für die Arbeitsunfähigkeit

Bei einem Arbeitsunfall kommt es ebenfalls zur Entgeltfortzahlung, wobei eine Anerkennung des Unfalls von der jeweiligen Berufsgenossenschaft erforderlich ist.

Korrekte Beantragung von Krankengeld

Um Krankengeld zu erhalten, bedarf es keines gesonderten Antrags. In der Regel wird ein Fragebogen zugesendet, welcher ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt rückwirkend und hat keinen festen Zeitpunkt.

Abgrenzung zum Krankentagegeld

Im Gegensatz zum Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewährt wird, ist das Krankentagegeld eine Leistung der privaten Krankenversicherung (PKV). Während das Krankengeld vorrangig Arbeitnehmer absichert, die längerfristig krankheitsbedingt ausfallen, dient das Krankentagegeld als finanzielle Absicherung für privat Versicherte, Selbstständige und Freiberufler.

Es ermöglicht, Einkommenseinbußen während einer Krankheit auszugleichen.

Dabei unterscheiden sich die Konditionen stark von den gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld: Die Höhe und der Beginn der Zahlungen des Krankentagegeldes werden individuell im Versicherungsvertrag festgelegt, was mehr Flexibilität, aber auch komplexere Voraussetzungen mit sich bringt. Auch die Dauer der Leistungserbringung kann variieren, sodass eine präzise Prüfung der Vertragsbedingungen erforderlich ist.