Ihr Rechtsanwalt für Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Ich übernehme für Sie

Rechtsberatung mit höchstem Anspruch bei Fragen zum Krankentagegeld und der Krankentagegeldversicherung.

Portrait von Rechtsanwalt Arne Michaelis

Ihre private Krankenversicherung zahlt das Krankentagegeld nicht?

Wenn die private Krankenversicherung (PKV) oder die Zusatzversicherung das vereinbarte Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit verweigert, stellt dies für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler mitunter eine existenzielle Bedrohung dar.

Rechtliche Unterstützung bei Verweigerung des Krankentagegelds

Falls Ihre PKV die Zahlung verweigert oder kürzt, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Als Fachanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Informieren Sie sich über häufige Gründe für die Leistungsverweigerung und wie Sie sich dagegen wehren können.

Von mir bekommen Sie

  • Vertrauensvolle und persönliche Vertretung
  • Erfahrung aus über 1000 Verfahren
  • Spezialisierung für Norddeutschland
  • Fachanwaltschaft Medizinrecht

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Mehr Informationen

Krankentagegeldversicherung behauptet Berufsunfähigkeit?

Krankentagegeld gibt es nur bei Arbeitsunfähigkeit – nicht bei Berufsunfähigkeit. Versicherer stellen oft fälschlich Berufsunfähigkeit fest, um nicht zahlen zu müssen. Wehren Sie sich! Ein Medizinrechtler kann helfen.

Versicherung bestreitet Arbeitsunfähigkeit?

Für Krankentagegeld müssen Sie 100 % arbeitsunfähig sein. Selbstständige haben oft Probleme – schon ein kurzer Anruf kann als „teilweise arbeitsfähig“ gelten. Holen Sie sich rechtlichen Beistand.

Vorvertragliche Anzeigpflichtverletzung?

Fehlende oder unvollständige Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss können zur Kündigung oder Leistungsverweigerung führen. Lassen Sie sich beraten!

Übersicherung – ein Problem?

Manche Versicherer zahlen nicht, wenn andere Leistungen wie Krankengeld bezogen werden. Besonders umstritten: Fälle, in denen Versicherte mehr bekommen als ihr Gehalt. Ein Anwalt kann helfen.

So unterstütze ich Sie ganz konkret

Ich setze mich zu 100 % für Patienten und Versicherte ein. In jedem Fall und deutschlandweit vertrete ich Sie persönlich vor Gericht.

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Gemeinsam prüfen wir, ob anwaltliche Hilfe notwendig ist. Ich informiere Sie im Vorfeld transparent über alle anfallenden Kosten.

2. Fristwahrende Tätigkeiten

In einigen Verfahren ist es notwendig Fristen einzuhalten. Ich informiere Sie über bestehende Fristen und überwache diese, sobald Sie mich beauftragen.

3. Dokumentenauswertung

Sie übersenden mir Ihre Unterlagen oder ich fordere diese direkt bei der Versicherung an. Falls erforderlich, beschaffe ich vollständige Verwaltungsakten, um einen umfassenden Überblick zu erhalten.

4. Erfolgsaussichten

Nach Sichtung aller relevanten Unterlagen besprechen wir abschließend die Erfolgsaussichten für Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

5. Ärztliche Stellungnahmen

Wenn notwendig, holen wir ärztliche Stellungnahmen ein, um Ihr Verfahren zu stärken – vorausgesetzt, Ihre Ärzte unterstützen den Fall.

6. Klageerhebung

Sofern notwendig, erhebe ich unmittelbar Klage, um Ihre Rechte schnellstmöglich durchzusetzen.

7. Gerichtsverhandlung

Ich vertrete alle meine Mandanten persönlich vor allen deutschen Gerichten.

8. Nachbetreuung

Auch nach Abschluss des Verfahrens stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite.

  • 01

    Krankentagegeld dient der Absicherung des Einkommens bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Versicherte erhalten ab einem vereinbarten Zeitraum eine feste tägliche Summe, die sich nach ihrem bisherigen Einkommen richtet.

  • 02
    • Krankengeld (GKV): Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit.
    • Krankentagegeld (PKV): Privatversicherte müssen diese Absicherung separat abschließen, um im Krankheitsfall finanziell abgesichert zu sein, für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen.

     

  • 03

    Für Arbeitnehmer beginnt die Zahlung meist ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Selbständige und Freiberufler können je nach Vertrag ab dem 4. Tag einen Zahlungsanspruch haben.

  • 04

    Während der ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten auch privat versicherte Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung. Diese gilt jedoch nicht für Selbständige und Freiberufler, die früher auf das Krankentagegeld angewiesen sind.

  • 05

    Private Krankenversicherungen verweigern häufig die Auszahlung des Krankentagegeldes. Typische Gründe sind:

    • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Fehlerhafte Angaben bei den Gesundheitsfragen.
    • Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit: Selbständige werden teilweise überprüft, ob sie trotz Krankschreibung kleinere Aufgaben erledigen.
    • Zweifel an der Diagnose: Besonders bei psychischen Erkrankungen.
    • Vorliegen von Berufsunfähigkeit: Die PKV behauptet, es liege Berufsunfähigkeit vor, um die Zahlung zu verweigern.
    • Vorwurf der Überversicherung: Die Versicherung zahlt nicht, wenn das versicherte Krankentagegeld das tatsächliche Einkommen übersteigt.

     

  • 06

    Wenn die PKV die Zahlung verweigert, lohnt sich oft eine juristische Auseinandersetzung. Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft die Ablehnungsgründe und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Krankentagegeld und psychische Krankheiten

Zahlt die Krankentagegeldversicherung bei Depressionen?