Kostenübersicht

1. Vergütung im Widerspruchsverfahren

Die außergerichtliche Vertretung in einem Widerspruchsverfahren zur Erwerbsminderungsrente durch Herrn Rechtsanwalt Michaelis erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 659,00 € netto, zuzüglicher einer Post- und Kommunikationspauschale gem.  Nr. 7001 und 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € netto. 

Die Deutsche Rentenversicherung erstattet bei Erfolg des Widerspruches regelmäßig einen Teil der anfallenden Gebühren in Höhe von 359,00 € netto zuzüglich der Post- und Kommunikationspauschale in Höhe von 20,00 €. Dieser Betrag wird üblicherweise auch von einer Rechtsschutzversicherung getragen, wenn diese die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernimmt. 

2. Vergütung im Klageverfahren

Die Vertretung im gerichtlichen Verfahren zur Erwerbsminderungsrente durch Herrn Rechtsanwalt Michaelis erfolgt bei Abrechnung der gesetzlichen Gebühren und einer zusätzlichen pauschalen Vergütung in Höhe von 235,00 €. Eine Erstattung der pauschalen Vergütung durch eine Rechtschutzversicherung ist in der Regel ausgeschlossen.

Hinweise zur Vergütung im sozialgerichtlichen Verfahren

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