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Die Bearbeitungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung schwanken erfahrungsgemäß extrem. Einige Bescheide ergehen schon nach wenigen Wochen. In extremen Verfahren warten Antragssteller bis zu 2 Jahre, bis die Deutsche Rentenversicherung entscheidet. Das Verfahren kann über eine sogenannte Untätigkeitsklage beschleunigt werden. Tipp: Einen Rechtsanwalt einbeziehen!
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Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung zunächst prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha-Behandlung wiederhergestellt werden kann. Dies gilt aber nicht in jedem Fall und es werden erfahrungsgemäß viele Rentenanträge auch ohne vorherige Reha-Behandlung bewilligt.
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Die Deutsche Rentenversicherung bietet unter dem folgenden Link eine Übersicht über die Rehakliniken in Deutschland.
Wichtig zu wissen ist, nicht alle Rehakliniken sind für die Behandlung aller Erkrankungen und für alle Patienten ausgelegt. Sie sollten, wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihnen eine Rehaklinik vorschlägt, unbedingt dort anrufen und nachfragen, ob die Klinik Ihnen auch gut weiterhelfen kann. Eine Rehabilitation ist eine Chance, die Sie nutzen sollten.
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Viele Menschen wünschen sich eine Rehabilitation an der Nordsee oder an der Ostsee. Diese Kliniken haben oft lange Wartezeiten und es gibt auch an anderen Orten in Deutschland gute Luftqualität für eine Rehabilitation bei Lungenerkrankungen. Oftmals lohnt es sich daher nicht, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung darauf zu beharren, eine Klinik an der See zugewiesen zu bekommen.
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Die Deutsche Rentenversicherung prüft nach Ihrem Antrag, ob Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch in der Lage sind, eine Tätigkeit auszuüben. Dabei stellt die Deutsche Rentenversicherung nicht auf Ihre bisher ausgeübte Tätigkeit ab. Es wird nur geprüft, ob Sie überhaupt noch eine (denkbar leichte) Tätigkeit ausüben können. Tatsächlich ist es oft so, dass Antragssteller auf keinen Fall in ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zurückkehren, leichtere Tätigkeiten aber noch ausüben können. Dann wird die Erwerbsminderungsrente zu Recht abgelehnt.
Beispiel: Wer bisher eine sehr stressige Führungsposition ausgeübt hat und den Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, kann eventuell nach einer Gesundung wieder Tätigkeiten ohne Führungsverantwortung übernehmen.
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Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren können Sie selbst führen. Ein Musterformular finden Sie unten auf dieser Webseite. Sie sollten aber auch im Widerspruchsverfahren schon auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen, da Sie mit Ihrer Argumentation im Widerspruch den Weg in die Erwerbsminderungsrente auch erschweren können. Erfahrungsgemäß wird erst nach einem Widerspruch oder einer Klage die Erwerbsminderungsrente bewilligt.
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Bei der Entscheidung, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, stehen medizinische Aspekte im Vordergrund. In vielen Verfahren holt die DRV ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, um zu bewerten, ob eine Arbeitsfähigkeit noch gegeben ist oder nicht. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann ein solches Gutachten bewerten und notfalls angreifen, sollte es nicht Ihren tatsächlichen Gesundheitszustand widerspiegeln.
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Ein Rechtsanwalt argumentiert nicht nur und fasst den für die Bewertung Ihres Falles wesentlichen Sachverhalt zusammen, sondern er überwacht auch Fristen und berät Sie über das richtige Vorgehen. Ein guter Rechtsanwalt sollte medizinisch geschult sein, da es sich bei der Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird oder nicht, vor allem um eine medizinische Entscheidung handelt. Ein Rechtsanwalt liest und bewertet die Gutachten, die im Verfahren eingeholt werden und kann Ungenauigkeiten und Widersprüche aufdecken.
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Es gibt einige Versicherungsverträge, in denen die Kosten für das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren nicht abgedeckt sind. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Vertrag die Kosten abdeckt, fragen Sie einfach bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach oder lassen Sie Ihren Rechtsanwalt fragen. Die Kosten für das sozialgerichtliche Klageverfahren werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. Selbst wenn die Kosten für das Widerspruchsverfahren nicht übernommen werden, kann sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes lohnen.
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Der VdK ist ein Sozialverband, bei dem Mitglieder bei Zahlung einer monatlichen Gebühr Anspruch auf eine Rechtsberatung im sozialrechtlichen Bereich haben. Der VdK berät also auch zur Erwerbsminderungsrente. Gegen eine geringe Gebühr führt der Vdk auch Widerspruchsverfahren oder Klagen. Der VdK rechnet nicht mit Rechtschutzversicherungen ab.
Verfügt man also über eine Rechtschutzversicherung, die die Kosten für das Widerspruchsverfahren und Klageverfahren übernimmt, ist der Rechtsanwalt immer die günstigere Wahl.
Auch ohne Rechtschutzversicherung ist ein Rechtsanwalt immer eine gute Wahl. Rechnet man die Gebühren des Vdk für die Verfahrensführung und die monatlichen Gebühren zusammen, ist der Vertretung durch den VdK oftmals teurer als durch einen Rechtsanwalt, dazu kommt eine mitunter schlechte Erreichbarkeit und Massenabfertigung. Unabhängig von der rechtlichen Beratung ist die Mitgliedschaft in einem Sozialverband immer eine lohnenswerte Investition für die Gesellschaft.
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Die Kosten bei einem Fachanwalt sollten im Widerspruchsverfahren zwischen 550 € und 750 € liegen. Gemessen an den Vorteilen, die erreicht werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, handelt es sich um einen sehr kleinen Betrag. Es lohnt sich also, dieses Geld zu investieren. Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich, übernimmt die Deutschen Rentenversicherung die Anwaltskosten zumindest anteilig.
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Wer im Sozialrecht einen Rechtsanwalt beauftragt, der muss die Kosten zunächst selbst tragen. Wird ein Widerspruchsverfahren oder ein Gerichtsverfahren erfolgreich geführt – also gewonnen, dann übernimmt die Behörde (Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, etc.) die Kosten für das Verfahren – zumindest teilweise.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese (je nach Tarif und Vertrag) oftmals die Kosten für das Klageverfahren. Besonders umfangreiche Versicherungen übernehmen auch die Kosten für das Widerspruchsverfahren.