Ihr Rechtsanwalt für Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Ich übernehme für Sie

Rechtsberatung mit höchstem Anspruch bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente.

Portrait von Rechtsanwalt Arne Michaelis
Kostenfreie Ersteinschätzung

Fristen sind in diesem Verfahren entscheidend

Nutzen Sie die Erfahrung eines Fachanwalts für Medizinrecht. Buchen Sie sich noch heute eine kostenfreie Ersteinschätzung – Fristen sind in diesen Verfahren entscheidend!

Von mir bekommen Sie

  • Vertrauensvolle und persönliche Vertretung
  • Erfahrung aus über 1000 Verfahren
  • Fachliche Expertise für Norddeutschland
  • Einzige Fachanwaltschaft Medizinrecht im Elbe-Weser-Dreieck

So unterstütze ich Sie ganz konkret

Ich setze mich zu 100 % für Patienten und Versicherte ein. In jedem Fall und deutschlandweit vertrete ich Sie persönlich vor Gericht.

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Gemeinsam prüfen wir, ob anwaltliche Hilfe notwendig ist. Ich informiere Sie im Vorfeld transparent über alle anfallenden Kosten.

2. Fristwahrende Tätigkeiten

In einigen Verfahren ist es notwendig Fristen einzuhalten. Ich informiere Sie über bestehende Fristen und überwache diese, sobald Sie mich beauftragen.

3. Dokumentenauswertung

Sie übersenden mir Ihre Unterlagen oder ich fordere diese direkt bei der Versicherung an. Falls erforderlich, beschaffe ich vollständige Verwaltungsakten, um einen umfassenden Überblick zu erhalten.

4. Erfolgsaussichten

Nach Sichtung aller relevanten Unterlagen besprechen wir abschließend die Erfolgsaussichten für Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

5. Ärztliche Stellungnahmen

Wenn notwendig, holen wir ärztliche Stellungnahmen ein, um Ihr Verfahren zu stärken – vorausgesetzt, Ihre Ärzte unterstützen den Fall.

6. Klageerhebung

Sofern notwendig, erhebe ich unmittelbar Klage, um Ihre Rechte schnellstmöglich durchzusetzen.

7. Gerichtsverhandlung

Ich vertrete alle meine Mandanten persönlich vor allen deutschen Gerichten.

8. Nachbetreuung

Auch nach Abschluss des Verfahrens stehe ich Ihnen bei Bedarf beratend zur Seite.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. 

Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrente:

Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente vorliegen?

Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen gem. § 43 SGB VI folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Medizinische Einschränkung: Ein medizinischer Umstand muss dazu führen, dass Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
  2. Wartezeit von 5 Jahren: Sie müssen mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  3. 36 Monate Pflichtbeiträge: In den letzten 5 Jahren müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben.

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Wege in die Erwerbsminderungsrente

Es gibt verschieden Wege in die Erwerbsminderungsrente. Häufig haben Sie es selbst in der Hand, wann Sie einen Antrag stellen. Der Antragszeitpunkt sollte aber gut gewählt sein, da Sie je nach Status (Bezug von Krankengeld, Bezug von Arbeitslosengeld, Gdb 50) durch einen Antrag zu einem ungünstigen Zeitpunkt viel Geld verlieren können. Lassen Sie sich zur Sicherheit vorab beraten!

1. Sie stellen selbst einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung

Einen Rentenantrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie sich an sogenannte Versichertenälteste wenden, die Sie dabei unterstützen können. Bei konkreten Fragen hilft ein Rechtsanwalt.

Sie wollen sich selbst helfen?

2. Die Krankenkasse fordert Sie dazu auf, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?

Wenn Sie langfristig erkrankt sind und Krankengeld beziehen, dann kann auch die Krankenkasse Sie dazu auffordern, einen Antrag auf eine Rehabilitationsbehandlung bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Dieser Forderung müssen Sie in der Regel nachkommen, um die Einstellung des Krankengeldes zu vermeiden. Der Antrag auf eine Reha Behandlung kann, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente vorliegen, von der Deutschen Rentenversicherung als Rentenantrag gewertet werden.

3. Die Bundesagentur für Arbeit fordert Sie dazu auf, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?

Wenn Sie ausgesteuert sind und Arbeitslosengeld I beziehen, dann prüft die Bundesagentur für Arbeit oftmals, ob Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch einsetzbar sind. Dazu wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt. Wenn die Bundesagentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass Sie zu krank sind, um zu arbeiten, wird diese Sie auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. 

Noch Fragen?

Wir beantworten die meistgestellten Fragen