Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Zeven: Kündigungsschutz und arbeitsrechtliche Beratung

Wehren Sie sich gegen Ihre Kündigung!

Rechtsberatung mit höchstem Anspruch bei Fragen rund um den Kündigungsschutz und das allgemeine Arbeitsrecht.

Portrait von Rechtsanwalt Arne Michaelis

Haben Sie eine Kündigung erhalten, wollen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufheben oder der Arbeitgeber zahlt den verdienten Lohn nicht?

Fast alle Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Ich berate Sie, ob eine ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt ist und ob Ihnen eine Abfindung zusteht. Auch bei offenen Lohnforderungen oder der Formulierung von Aufhebungsverträgen helfe ich, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren. Lassen Sie sich professionell beraten. Ich erkläre Ihnen das Recht so, dass Sie es verstehen.

Von mir bekommen Sie

  • Vertrauensvolle und persönliche Vertretung
  • Erfahrung aus über 1000 Verfahren
  • Fachliche Expertise für Norddeutschland

Ihre Rechte bei einer Kündigung

Eine Kündigung kann ein schwerwiegender Einschnitt sein. Doch viele Kündigungen sind rechtlich anfechtbar – sei es aufgrund formaler Fehler oder mangelnder sozialer Rechtfertigung. Mit der richtigen Strategie können Sie:

Wichtiger Hinweis: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Danach gilt sie als akzeptiert! Melden Sie sich also unbedingt sofort bei Ihrem Rechtsanwalt, wenn Sie eine Kündigung erhalten.

Warum gegen eine Kündigung vorgehen?

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Lassen Sie sich beraten

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

1. Erstberatung

Ich prüfe Ihre Kündigung auf Wirksamkeit und kläre Ihre Möglichkeiten. Falls Sie sich gegen eine Klage entscheiden, fällt eine Erstberatungsgebühr von 150 € an.

2. Kosteninformation

Jede Partei trägt im arbeitsgerichtlichen Verfahren ihre Kosten selbst. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann die Abfindung diese Kosten oft decken.

3. Klageeinreichung

Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, übernehme ich die fristgerechte Klageeinreichung.

4. Gütetermin (erste Verhandlung)


Das Gericht lädt Sie und Ihren Arbeitgeber zu einem Einigungsgespräch. In vielen Fällen wird hier bereits eine Abfindung ausgehandelt.

5. Kammertermin (Hauptverhandlung)

Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung.

6. Urteil oder Vergleich

Sie behalten entweder Ihren Job oder erhalten eine Abfindung – nur in den seltensten Fällen ist eine Kündigung gerechtfertigt.

Häufige Fehler vermeiden

  • Zu langes Warten: Die 3-Wochen-Frist ist verbindlich. Nach Ablauf ist eine Klage meist nicht mehr möglich.

  • Ungeprüfte Aufhebungsverträge unterschreiben: Viele Arbeitgeber bieten „faire“ Vereinbarungen an – oft zu Ihrem Nachteil. Lassen Sie das Dokument prüfen!

  • Unüberlegte Aussagen beim Arbeitgeber: Drohungen oder unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden.

  • Meldung beim Arbeitsamt vergessen: Spätestens 3 Tage nach der Kündigung müssen Sie sich arbeitssuchend melden, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  • Kündigung als gegeben hinnehmen: Selbst betriebsbedingte Kündigungen können oft angefochten werden.

Häufige Fragen (FAQ)

  • 01

    Ja! Viele Kündigungen sind wegen Formfehlern oder fehlender Begründung unwirksam. Oft lassen sich eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung erzielen.

  • 02

    Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Andernfalls kläre ich Sie im Vorfeld über mögliche Kosten auf.

  • 03

    Ja! Spätestens 3 Tage nach der Kündigung müssen Sie sich arbeitssuchend melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden.

  • 04

    Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, aber durch eine Klage oder Verhandlungen lässt sich oft eine Abfindung durchsetzen.

  • 05

    Dann gilt die Kündigung als wirksam. Eine verspätete Klage ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei nachweisbarer Krankheit).

  • 06

    Ja, Sie können sich jederzeit neu bewerben. Falls Sie eine Abfindung anstreben, kann dies jedoch Einfluss auf deren Höhe haben.

  • 07

    Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen wird ein Vergleich mit Abfindung geschlossen, aber eine Weiterbeschäftigung ist oft erreichbar.

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