Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

Die Krankentagegeldversicherung behauptet, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, und stellt deshalb die Zahlungen ein?

Hier erfahren Sie, welche Regeln dabei gelten und wie Sie sich gegen eine Ablehnung der Leistungen wehren können.

Wann gilt man als berufsunfähig?

Da diese Punkte individuell geprüft werden, kann es sinnvoll sein, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, um die eigene Position zu stärken.


Herausforderungen vor Gericht

Wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeit anhand medizinischer Unterlagen feststellt, ist es Sache des Versicherten, dem zu widersprechen. Er muss genau erklären, warum er glaubt, dass er bald wieder arbeiten kann.

Das klingt einfacher, als es ist: Allgemeine Aussagen reichen nicht aus. Es muss genau dargelegt werden, wie die Arbeit aussieht, am besten mit einer detaillierten Beschreibung der Arbeitsabläufe – zum Beispiel anhand eines Wochenplans.

Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Beweise zu sammeln und Einwände gegen die Argumentation der Versicherung vorzubringen.


Häufiger Irrtum: „Ich könnte doch einfach wieder arbeiten.“

Viele Betroffene glauben, dass sie ihre Berufsunfähigkeit widerlegen können, indem sie einfach wieder arbeiten. Doch die Versicherung prüft den Zustand zu dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit geltend gemacht wurde. Eine spätere Rückkehr in den Beruf bedeutet nicht automatisch, dass die ursprüngliche Einschätzung falsch war. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation des Gesundheitszustands und der Behandlungen entscheidend.


Wichtige Tipps zu Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

✔ Holen Sie eine ärztliche Zweitmeinung ein, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
✔ Dokumentieren Sie genau, welche Tätigkeiten Ihr Beruf umfasst – das kann im Streitfall wichtig sein.
✔ Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen, wenn die Versicherung nicht zahlen will.