Wer privat krankenversichert ist, kennt die Vorteile der Krankentagegeldversicherung. Doch wenn man im europäischen Ausland lebt, stellen sich viele Fragen: Habe ich Anspruch auf Krankentagegeld? Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Deutschlands? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Lindau gibt Klarheit.
Was ist Krankentagegeld?
Krankentagegeld ist eine Zusatzleistung der privaten Krankenversicherung (PKV). Es zahlt Versicherungsnehmern eine vertraglich vereinbarte tägliche Leistung, wenn sie arbeitsunfähig sind.
Die Musterbedingungen für Krankentagegeld (MB/KT 2009) enthalten in § 1 Abs. 6 eine wichtige Klausel:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.“
Diese territoriale Begrenzung stand kürzlich vor Gericht auf dem Prüfstand.
Der Fall: Knöchelbruch in Österreich
Im konkreten Fall war der Kläger in Österreich wohnhaft, als er sich den Knöchel brach. Er beantragte Krankentagegeld für den Zeitraum 06.11.2021 bis 31.01.2022.
Die PKV verweigerte die Zahlung mit Hinweis auf die Klausel, dass der Versicherungsschutz sich nur auf Deutschland bezieht.
Der Kläger stützte sich auf folgende Argumente:
- Ungleichbehandlung gegenüber gesetzlich Versicherten: Privatversicherte dürfen nicht schlechtergestellt sein.
- EU-Recht: Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 garantiere Geldleistungen auch bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat.
Entscheidung des Gerichts
Die Berufungskammer bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Lindau. Die wichtigsten Punkte:
1. Berechtigtes Interesse des Versicherers
Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland ist nicht unbillig. Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse, die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen und Nachuntersuchungen durchzuführen. Dies wäre im Ausland deutlich erschwert.
2. Keine Gleichstellung mit gesetzlich Krankenversicherten
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch, dass privat Versicherte in allen Punkten gleichgestellt oder besser gestellt sein müssen. Nachteile, wie höhere Beiträge oder eingeschränkter Schutz bei längerer Krankheit, sind bekannt.
3. EU-Recht greift nicht
Die EU-Verordnung garantiert Geldleistungen nur nach den Vorschriften des zuständigen nationalen Trägers. Private Zusatzleistungen, wie Krankentagegeld, fallen nicht unter die EU-Verordnung.
Was bedeutet das für privat Versicherte im Ausland?
Privatversicherte sollten folgende Punkte beachten:
- Eine Leistungspflicht der PKV außerhalb Deutschlands besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
- Vertragsklauseln wie § 1 Abs. 6 MB/KT sind rechtlich zulässig.
- EU-Verordnungen ersetzen keine vertraglichen Regelungen der PKV.
- Versicherer dürfen Kontrollen und Nachuntersuchungen auf deutschem Hoheitsgebiet verlangen.
Tipp: Vor einem Auslandsaufenthalt lohnt es sich, die eigenen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
Fazit
Der Fall zeigt: Wer privat krankenversichert ist und im europäischen Ausland lebt, sollte die territorialen Grenzen seines Versicherungsschutzes kennen. Krankentagegeldansprüche gelten in der Regel nur innerhalb Deutschlands. EU-Recht bietet hier keinen automatischen Anspruch.