Krankentagegeld im Ausland: Was Privatversicherte wissen müssen

Wer privat krankenversichert ist, kennt die Vorteile der Krankentagegeldversicherung. Doch wenn man im europäischen Ausland lebt, stellen sich viele Fragen: Habe ich Anspruch auf Krankentagegeld? Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Deutschlands? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Lindau gibt Klarheit.

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist eine Zusatzleistung der privaten Krankenversicherung (PKV). Es zahlt Versicherungsnehmern eine vertraglich vereinbarte tägliche Leistung, wenn sie arbeitsunfähig sind.

Die Musterbedingungen für Krankentagegeld (MB/KT 2009) enthalten in § 1 Abs. 6 eine wichtige Klausel:

„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.“

Diese territoriale Begrenzung stand kürzlich vor Gericht auf dem Prüfstand.

Der Fall: Knöchelbruch in Österreich

Im konkreten Fall war der Kläger in Österreich wohnhaft, als er sich den Knöchel brach. Er beantragte Krankentagegeld für den Zeitraum 06.11.2021 bis 31.01.2022.

Die PKV verweigerte die Zahlung mit Hinweis auf die Klausel, dass der Versicherungsschutz sich nur auf Deutschland bezieht

Der Kläger stützte sich auf folgende Argumente:

  1. Ungleichbehandlung gegenüber gesetzlich Versicherten: Privatversicherte dürfen nicht schlechtergestellt sein.
  2. EU-Recht: Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 garantiere Geldleistungen auch bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat.

Entscheidung des Gerichts

Die Berufungskammer bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Lindau. Die wichtigsten Punkte:

1. Berechtigtes Interesse des Versicherers

Die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Deutschland ist nicht unbillig. Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse, die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen und Nachuntersuchungen durchzuführen. Dies wäre im Ausland deutlich erschwert.

2. Keine Gleichstellung mit gesetzlich Krankenversicherten

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch, dass privat Versicherte in allen Punkten gleichgestellt oder besser gestellt sein müssen. Nachteile, wie höhere Beiträge oder eingeschränkter Schutz bei längerer Krankheit, sind bekannt.

3. EU-Recht greift nicht

Die EU-Verordnung garantiert Geldleistungen nur nach den Vorschriften des zuständigen nationalen Trägers. Private Zusatzleistungen, wie Krankentagegeld, fallen nicht unter die EU-Verordnung.

Was bedeutet das für privat Versicherte im Ausland?

Privatversicherte sollten folgende Punkte beachten:

Tipp: Vor einem Auslandsaufenthalt lohnt es sich, die eigenen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Fazit

Der Fall zeigt: Wer privat krankenversichert ist und im europäischen Ausland lebt, sollte die territorialen Grenzen seines Versicherungsschutzes kennen. Krankentagegeldansprüche gelten in der Regel nur innerhalb Deutschlands. EU-Recht bietet hier keinen automatischen Anspruch.